Beispielhafte Stundenplanung für Doppeljahrgangsstufe Jahrgang 1 und 2
Zeit |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
ab 7:30 |
Ankommen und offene Lernzeit |
Ankommen und offene Lernzeit |
Förderzeit |
Ankommen und offene Lernzeit |
Förderzeit |
8:00 – 9:30 |
Deutsch
Sachunterricht
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Deutsch
Sachunterricht
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Kunst
Musik
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Englisch
Mathematik
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Deu 1 / Ma 2
Ma 1 / Deu 2
parallel
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10:10 – 11:40 |
Deutsch
Deutsch
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Mathematik
Mathematik
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Exkursion
Exkursion
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Deu 1 / Ma 2
Ma 1 / Deu 2
parallel
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Religion
Ordnung
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12.40 – 14.10 |
Sport |
Schulchor |
Exkursion |
Sport |
Schülerrat |
Jahresstruktur
Die Stephanus-Grundschule orientiert sich an der Ferienregelung des Landes Brandenburg. Die Fest- und Projekttage werden sich am christlichen Festtagskalender orientieren. Damit tragen Projekttage und Projektwochen wesentlich dazu bei, dass das evangelische Gesicht der Schule nach außen deutlich wird. Projekttage werden von der ganzen Schulgemeinschaft zur Adventszeit (2 bis 3 Werkstatttage) und in der Pfingstzeit als sogenannte Pilgertage (Wandertage) durchgeführt. Pilgern ist für die Prignitz unter historischem Blickwinkel überaus bedeutsam, damit wird vor allem auch der Regionalbezug gestärkt.
Aus christlicher Perspektive stehen die Ostertage im Zentrum der christlichen Botschaft. Im Rahmen der Ostertage findet eine religiös-philosophische Projektwoche statt.
Im Jahresverlauf wird der christliche Festtagskalender sich vor allem auch durch kürzere Projektzeiten, die an einzelnen Tagen stattfinden oder sich auf einzelne Blöcke beziehen, berücksichtigt werden. Schulorganisatorisch werden Projektzeiten eng mit den Exkursionszeiten am Mittwoch verknüpft, so dass die Wochenstruktur nur in Ausnahmefällen verändert wird. Die Projektzeiten werden mit der Pritzwalker Kirchengemeinde vorbereitet und gestaltet.
Aufnahmeverfahren
Für die Aufnahme werden jeweils in der Zeit zwischen dem 1. September vor dem Aufnahmejahr und dem 30. Dezember im Aufnahmejahr Anmeldungen entgegengenommen. Falls das Kind vor diesem Zeitraum angemeldet wurde, ist dies innerhalb des genannten Zeitraums noch einmal schriftlich zu bestätigen. Vor der Entscheidung für die Aufnahme eines Kindes findet ein Aufnahmegespräch statt. Zu diesem werden Eltern eingeladen. Das Gespräch soll Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen, zur Klärung offener Fragen und Erwartungen bieten sowie Einsichten über den allgemeinen Lernstand des Kindes ermöglichen. Die Kinder werden extra zu einem Schnuppertag eingeladen.
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage des Aufnahmegesprächs, vorbehaltlich des Ergebnisses der schulärztlichen Stellungnahme und der Unterrichtsbeobachtungen.
Kriterien, die in Einzelfällen als zusätzliche Entscheidungshilfe herangezogen werden, sind:
- Geschwisterkinder werden berücksichtigt
- ebenso Kinder von Mitarbeitenden
- Familien mit Bindung zu einer Kirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) und Familien anderer Konfessionen oder Konfessionslosigkeit sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen.
- Eine umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeit im kirchlichen Sektor kann Berücksichtigung finden.
- Darüber hinaus wird auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen geachtet.
- Ebenso sollten in jedem Doppeljahrgang nach Möglichkeit auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen und eine besondere kulturelle Vielfalt berücksichtigt werden.
Für Kinder, die über einen Seiteneinstieg in die Schule aufgenommen werden, gilt die Absolvierung von Probetagen, bei der sich die Kinder mit dem besonderen Konzept und den Unterschieden zur bisher besuchten Schule auseinandersetzen. Nach einem ausführlichen Gespräch am Ende der Woche gemeinsam mit den Eltern, der Schulleitung und der verantwortlichen Lehrkraft können sich Schule und Familie für- oder gegeneinander entscheiden.
Der Schulwechsel an eine weiterführende Schule wird von den Pädagog:innen sehr eng beraten und begleitet. Sollte ein Schulwechsel vor Abschluss der 6. Klassenstufe gewünscht sein, werden die Eltern gebeten, diesen rechtzeitig anzukündigen, um gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die dem Kind den Übergang erleichtern können. Die Stephanus-Grundschule wird in Kontakt mit der aufnehmenden Schule treten, um die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
Der Übergang zu weiterführenden Schule
Die Grundschulzeit bereitet den Übergang in die Sekundarstufe 1 vor. Die Dauer des Grundschulbesuchs beträgt dabei in der Regel 6 Jahre. Auf der Grundlage der brandenburgischen Vorgaben wird von den hauptverantwortlichen Pädagog:innen unter Zuarbeit des Kollegiums für jede Schülerin und jeden Schüler der Entwurf eines Grundschulgutachtens erstellt.
Eltern und Elternarbeit
Im Konzept der Stephanus-Grundschule ist die Elternarbeit ein wichtiger Bestandteil. Schule, Eltern und Lernende verstehen sich als Lerngemeinschaft.
Dem Familienleben eines jeden Kindes wird besondere Beachtung geschenkt, weil es sein Verhalten und Interesse in der Schule wesentlich beeinflusst. Darum suchen und pflegen die Pädagog:innen den intensiven Kontakt zu den Eltern. Dieser ist notwendiger Bestandteil der Schulphilosophie. Die Eltern sind Partner:innen und Beratende, sie nehmen Einfluss und bestimmen die Geschehnisse an der Grundschule aktiv mit. Elternabende finden mindestens dreimal im Jahr statt. In diesem Rahmen werden zwei Elternvertreter:innen gewählt.
An der Stephanus-Grundschule wird eine Elternkonferenz einberufen. Darüber hinaus werden von allen Familien 10 Elternarbeitsstunden pro Elternteil geleistet. In folgenden Bereichen können diese geleistet werden:
- Teilnahme und Vorbereitung öffentlicher Veranstaltungen,
- Fundraising,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Mitgestaltung und Begleitung von Festen, Klassenfahrten und Exkursionen,
- Gebäude- und Rauminstandhaltung,
- Engagement als Elternvertreter,
- Einbringen von Talenten, Interessen und Hobbys in pädagogische Angebote und in der Ausgestaltung von Elterntagen,
- Mitarbeit im Förderverein,
- Zusammenarbeit mit Kirchenkreis, Kirchengemeinde oder Kommune
Ausformungen der Elternarbeit
Hospitationstag: Einmal im Vierteljahr bietet die Schule den sogenannten „Einblick-Tag“ an, an dem Eltern und andere Interessierte nach Anmeldung hospitieren können und Schüler:innen den Eltern vor Ort ihre Schule und ihre Arbeiten präsentieren.
Eltern-Café: Als Abschluss des Exkursionstages wird einmal im Monat am Mittwoch im Anschluss an den Gottesdienst ein Eltern-Café stattfinden. Dies soll von Eltern, dem Förderverein aber auch älteren Schüler:innen mitorganisiert werden. Es ist derzeit noch Zukunftsmusik.
Pädagogische Abende: Bei Bedarf und Interesse strebt die Stephanus-Grundschule an, besondere pädagogische Abende auszugestalten, um Eltern vertiefend in pädagogische und religiöse Grundfragen hineinzunehmen. Diese Abende können auch als Filmabende organisiert werden.
Arbeitseinsätze: Eine Schule im Aufbau ist im Innen- und Außenbereich auf die praktische Hilfe von Eltern angewiesen.
Elternvertretungen: In jedem Jahrgang werden Elternvertreter:innen gewählt. Sie sind entsprechend des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Schulkonferenz vertreten. Die Elternvertreter:innen organisieren die Einladungen der Elternabende, vertreten die schulischen Interessen aller Eltern der jeweiligen Klassenstufe, sind Ansprechpartner für Hinweise, Probleme und Ideen anderer Eltern. Sie organisieren Arbeitseinsätze und sind mitverantwortlich für besondere schulische Projekte oder Aktionen. Sie stehen im engen Kontakt zum Förderverein der Schule.
Teil der Gemeinschaft: Die Stephanus-Grundschule versteht sich als eine feste Gemeinschaft zwischen Lernenden, Lehrenden und Eltern. Die Pädagog:innen stehen den Eltern zum steten Dialog zur Verfügung. Sie bieten in einem festen Rhythmus verbindliche Elternsprechzeiten an. Das monatliche Elternkaffee bietet als offene und unkomplizierte Begegnungsstätte Gelegenheit zum zusätzlichen Austausch. Gemeinsame Lernstands- und Entwicklungsgespräche finden halbjährlich mit dem Kind, den verantwortlichen Pädagog:innen und den Eltern statt.
Gremien der Mitwirkung
Die Mitwirkungsgremien der Stephanus-Grundschule entsprechen komplett den Vorgaben des Brandenburgischen Schulgesetzes.
Grundsätzlich wird die Evangelische Stephanus-Grundschule alle notwendigen Gremien der Teilhabe in ihren Strukturen nach den Vorgaben des Schulgesetzes einrichten, diese ordnungsgemäß besetzen und die vorgeschriebenen Aufgaben wahrnehmen.
Pritzwalk, November 2024